FAQ

Vor der Antragstellung

Anträge für Stipendien oder Projekte können zweimal jährlich eingereicht werden. Die beiden Eingabetermine sind jeweils der 28. Februar und der 30. September.

Das Projekt hat einen inhaltlichen Bezug zu Namibia oder dem südlichen Afrika. Das Projekt ist in den Geisteswissenschaften verortet oder hat eine bibliothekarische beziehungsweise archivarische Ausrichtung.

Die Stipendiatin oder der Stipendiat besitzt die namibische Staatsbürgerschaft und studiert an einer Universität im südlichen Afrika. Dies umfasst Angola, Zambia, Malawi und Moçambique, sowie alle südlich davon liegenden Länder.

Gesuche müssen von der betreuenden Lehrperson zugunsten eines Studenten oder einer Studentin gestellt werden. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss von der Lehrperson unterschrieben werden.

Der Antrag wird für eine postgraduale Ausbildung nach abgeschlossenem Bachelor gestellt. Die Studienrichtung ist eine geisteswissenschaftliche oder die Studien haben eine bibliothekarische beziehungsweise archivarische Ausrichtung.

Reisekosten, Forschungs- und Studienaufenthalte und die Produktion von Publikationen werden nicht unterstützt.

Nein. Stipendiengesuche für Studierende erfolgen ausschliesslich auf Empfehlung von Lehrpersonen und können nur von einer Supervisorin oder einem Supervisor eingereicht werden.

Eine Professorin oder ein Professor kann die Qualität der akademischen Vorhaben und die administrativen Abläufe vor Ort am besten beurteilen. Sie stellen zudem die Kommunikation und Zusammenarbeit über die Zeitdauer des Stipendiums hinaus sicher.

Falls Fragen auftauchen, die im Antragsformular mit den Kriterien zur Antragstellung und in den FAQ noch nicht beantwortet worden sind, geben wir gerne weiterführende Auskünfte.

Ja. Geben Sie im Antrag den bereits von anderer Seite gesprochenen Betrag an.

Nein. Erst nach Ablauf eines Stipendiums kann eine Lehrperson ein Gesuch für eine weitere Stipendiatin oder einen weiteren Stipendiaten einreichen. Dies gilt über die gesamte Laufzeit eines Stipendiums.

Nein. Es werden keine Auslandaufenthalte oder Austauschjahre unterstützt.

Nein. Es werden keine rückwirkenden Finanzierungen ex post gesprochen.

Antragstellung

Nein. Für die beantragte Summe ist eine nachprüfbare Budgetaufstellung beizulegen.

Schicken Sie keine Dokumente, die nicht fotokopiert werden können und vermeiden Sie ungewöhnliche Formate und Papiergewichte und verwenden Sie keine Heftklammern.

Nein. Schicken Sie keine Originale. Sie werden nicht retourniert.

Wir empfehlen keine offenen oder ungewöhnliche Datei-Formate zu mailen, sondern die einzelnen Dokumente im PDF-Format als eMail-Beilage zu versenden oder als Download zur Verfügung zu stellen.

Die antragsstellenden Professoren und Professorinnen begründen und unterzeichnen den Antrag. Sie können nicht zusätzlich ein Empfehlungsschreiben ausstellen.

Es handelt sich um einen Antrag der betreuenden Lehrperson. Sie ist als Antragstellerin oder Antragsteller für die Kommunikation mit der Carl Schlettwein Stiftung und für die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen nach einer erfolgten Vergabung verantwortlich.

Ja. Gesuche werden nur behandelt, wenn die Unterlagen vollständig und termingerecht eingetroffen sind. Werden formale Kriterien oder inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt, so kann der Antrag formlos abgelehnt werden.

Die Gesuche werden in der Regel 6–8 Wochen nach dem Eingabetermin im Stiftungsrat behandelt und entschieden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen. Der Stiftungsrat entscheidet frei über die eingegangenen Anträge. Die Entscheide des Stiftungsrates sind nicht anfechtbar und unwiderruflich.

Gesprochene Vergabungen

Die betreuende Lehrperson, der Stipendiat oder die Stipendiatin und der Delegierte des Stiftungsrates der Carl Schlettwein Stiftung.

Nein. Üblich ist ein Bericht mit Briefkopf der Universität auf ein bis zwei A4-Seiten. Die Lehrperson schätzt darin die Leistungen der Stipendiatin oder des  Stipendiaten ein und gibt einen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr.

Ja. Auch Master- oder PhD-Kandidatinnen und-Kandidaten berichten aus ihrer Perspektive über die Fortschritte der Arbeiten und Studien.

Nein. Das Geld wir auf ein Konto der Universität überwiesen, welches uns der Supervisor oder die Supervisorin angibt.

Das Geld wir auf ein Konto der Universität überwiesen, welches uns die Supervisorin oder der Supervisor angibt. Mit den Zwischen- und Schlussberichten wird eine einfache Abrechnung der Gelder erstellt.

Die Stipendien werden für ein Studienjahr überwiesen. Mehrjährige Stipendien werden in der Regel einmal jährlich auf Beginn des Kalenderjahres nach Eingang eines Interim Reports ausgezahlt.

Die betreuenden Lehrpersonen oder die Projektleitenden. Sie zeichnen verantwortlich dafür, dass die Gelder dem vereinbarten Zweck entsprechend zur Verfügung stehen.

Als Dokumentationszentrum der Carl Schlettwein Stiftung machen die Basler Afrika Bibliographien die PhD- und Masterarbeiten in ihren Katalogen weltweit frei zugänglich. Bei unveröffentlichten Arbeiten brauchen wir hierfür die Copy Right Declaration der Autorinnen und Autoren.

In sämtlichen Publikationen der Arbeiten wird auf die Unterstützung der Carl Schlettwein Stiftung hingewiesen. Die Thesis wird der Carl Schlettwein Stiftung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt mit der Einwilligung, dass diese in der Bibliothek und dem Archiv der Basler Afrika Bibliographien frei zugänglich gemacht werden kann.

Das Logo darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Carl Schlettwein Stiftung für einen klar bezeichneten Zweck verwendet werden.

Es wird eine Unterstützungsvereinbarung aufgesetzt, die vom Projektverantwortlichen und der Carl Schlettwein Stiftung unterzeichnet wird.

Von allen Veranstaltungsankündigungen, -mitteilungen, -unterlagen, -berichten werden je ein Exemplar ohne Kostenfolge an die Carl Schlettwein Stiftung gesendet mit der Einwilligung, dass diese in der Bibliothek und dem Archiv der Basler Afrika Bibliographien frei zugänglich gemacht werden können.

In allen Veranstaltungsankündigungen, sowie damit im Zusammenhang stehenden Mitteilungen, Unterlagen und Berichten wird in angemessener Weise auf die Unterstützung der Carl Schlettwein Stiftung hingewiesen. Die Carl Schlettwein Stiftung behält sich das Recht vor, in Medien ihrer Wahl auf die Unterstützung hinzuweisen.

Erarbeitetes Archivmaterial und Forschungsresultate werden in den Basler Afrika Bibliographien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Nein. Üblicherweise werden rund 10% des vereinbarten Unterstützungsbetrags erst nach Abschluss des Projekts fällig.

Für längere und umfangreichere Projekte werden sinnvolle Milestones definiert. Daran wird die Berichterstattung an die Carl Schlettwein Stiftung und der Zahlungsrhythmus festgelegt.